Stefan Süss
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und den Länderpolizeien und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen 3. Auflage

„Die Kanzlerin war klar in ihrer Wortwahl: Das sind Regeln, keine Empfehlungen, sagte Angela Merkel, als sie am späten Sonntagnachmittag über das Kontaktverbot in der Coronakrise informierte. Ab Mittwoch ist diese grundlegende Einigung zwischen Bund und Ländern überall umgesetzt, doch damit ist flächendeckend längst nicht alles klar. Denn in ihren Einschränkungen gehen die Bundesländer teils unterschiedlich vor (…)“
Die Einhaltung dieser bundesweit unterschiedlichen Regelungen müssen gegenwärtig von vier Bundes- und 16 Länderpolizeien überwacht und durchgesetzt werden, um die Öffentliche Sicherheit und Ordnung auch während der zusätzlichen Herausforderung Coronakrise zu gewährleisten. Ein Anlass, sich vor dem Hintergrund der förderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland erneut mit dem Thema der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderpolizei zu befassen, wozu die vorliegende 3. Auflage dient.
Inhalt
Inhalt:
1. Einleitung
2. Der Polizeibegriff
3. Die Polizeiorganisation
4. Vorstellung der Zusammenarbeitsbereiche zwischen der Bundespolizei und den Länderpolizeien
5. Der Prüfungsmaßstab
6. Themeneingrenzung
7. Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit
8. Zusammenarbeitsbereiche Aus- und Fortbildungswesen
9. Zusammenarbeitsbereich Beschaffungswesen
10. Die informationelle Zusammenarbeit im Allgemeinen
11. Die informationelle Zusammenarbeit im besonderen Lagefeld Sport
12. Die informationelle Zusammenarbeit im besonderen Lagefeld Terrorismus
13. Zusammenarbeitsbereich der Bereitschaftspolizeien und Spezialeinheiten
14. Exkurs: Die Zusammenarbeit der Kriminalpolizeien
15. Die Zusammenarbeit der Schutzpolizeien
16. Exkurs: Der Zusammenarbeitsbereich Auslandseinsätze
17. Thesen
Anhang

Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
eine der wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Nur in einem sicheren Land können die Bürgerinnen und Bürger frei leben. Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt und unsere Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Um den gegenwärtigen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit auch in Zukunft adäquat begegnen zu können, ist insbesondere Dreierlei notwendig: Die Gewährleistung praxistauglicher Befugnisse, die angemessene Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit Personal und Material, und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Bevölkerung in den Staat als Garanten der öffentlichen Sicherheit.
Erstens bedarf es einer Anpassung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland an die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit und damit einhergehend einer Anpassung der rechtlichen Befugnisse an die technischen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Im Cyber-raum müssen den Sicherheitsbehörden die gleichen Kompetenzen zustehen wie in der analogen Welt. Die effektive Bekämpfung von Gefahrenpotenzialen aus dem digitalen Raum erfordert darüber hinaus eine zukunftsfähige Ausgestaltung zentraler Ermittlungsinstrumente wie der Telekommunikations- und informationstechnischen Überwachung. Im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus muss sichergestellt sein, dass auch die Verfassungsschutzbehörden angemessene und praxistraugliche Befugnisse besitzen, um Bedrohungen frühzeitig aufklären zu können.
Die Sicherheitsbehörden sind zweitens personell adäquat auszustatten und in der Ausrüstung zu stärken. Bereits in den letzten Jahren wurden die Haushaltsmittel der Sicherheitsbehörden deutlich verstärkt und mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 hat die Bundesregierung diesen Weg unter anderem mit Schaffung tausender neuer Stellen für die Polizeien des Bundes konsequent fortgesetzt.
Inhalt
Inhalt:
Staatssekretär Prof. Günter Krings, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss: Grußwort
Dr. Hagen Streb: Vorwort
Teil I: Kriminologie
Karl Kipping: Predictive Policing im Spannungsfeld von Informations- und Verdachtsgewinnung
Teil II: Justizvollzug + Strafrecht
Lena Bitz: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Betreibern sogenannter Underground Economy Foren
Kimberly Erlebach: Volkssport Versicherungsbetrug – Ursachen und Präventionsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellung, ob durch konsequente Strafanzeigen und verstärkte Strafverfolgung eine Präventionswirkung zu erwarten ist
Sebastian F. Herbst: Methoden zur Prävention und Identifikation falscher Erinnerungen im Strafprozess
Prof. Ruth Linssen: Strafrecht zielgruppenorientiert vermitteln: Eine Gebrauchsanweisung für „Linssen Law Learning“
Teil III: Führung, Psychologie und Schlüsselqualifikationen
Dr. Stefan Süss: Erfolgreiches Projektmanagement: Konzeption und Gründung, Führung sowie Weiterentwicklung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins – dargestellt am Beispiel der GKPR e.V.
Torsten Huschbeck
Risikobewertung zum Pfefferspray Erkenntnisse und Erfahrungen zum Pfefferspray unter dem Aspekt seiner verhältnismäßigen Handhabung als Einsatzmittel der Polizei IV. Masterarbeit (2019)

Wie sensibel die Verwendung von Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei in Deutschland sein kann, zeigt sich u.a. an mindestens vier Todesfällen nach Einsätzen mit Pfefferspray in dem Zeitraum von 2009 bis 2010, die zu einer Kleinen Anfrage führten und der zufolge Wissenschaftler wiederkehrend vor den tödlichen Nebenwirkungen warnen. So sprechen die Autoren der Kleinen Anfrage davon, dass bei den Protesten gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 eine Vielzahl von Demonstranten verletzt worden seien und dass es sich überwiegend um friedliche Demonstranten gehandelt habe. Immer wieder warnten Wissenschaftler vor den Nebenwirkungen. Wissenschaftlich könne eine Versicherung, dass der im Pfefferspray enthaltene Chili-Wirkstoff ungefährlich sei, kaum untermauert werden. Anderslautend ist der Beantwortung durch die Bundesregierung jedoch zu entnehmen, dass ihr weder ein Todesfall noch schwere Verletzung bekannt seien, die kausal auf den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray zurückzuführen sind. Allerdings wird in der Antwort der Bundesregierung über ihre Erkenntnisse zu dem Einsatz von Reizstoffen durch die Polizeien von Bund und Ländern ebenfalls angegeben, dass keine gesonderte Statistik über die Anzahl von Verletzten sowie Todesopfern durch den Einsatz von Pfefferspray geführt würde. Außerdem bekundet die Bundesregierung, dass die Polizei das Pfefferspray nur unter der strengen Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwende und dessen Einsatz vorher androhe. Letztlich bestehe zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Anordnungen der Polizei zu folgen und den Wirkbereich des Sprays zu verlassen. Allerdings dürfen auch diese Bekundungen über die Anwendung und die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray seitens der Polizei durchaus angezweifelt werden: So zeigt ein konkreter Fall während des G20-Gipfels in Hamburg, dass der Einsatz von Pfefferspray nicht immer „die Abwehr eines Angriffs auf einen selbst oder das Schützen eines anderen“ bzw. das rechtlich bedenkliche Auseinandertreiben von Menschenansammlungen zum Ziel hat. Die hier vorliegende Monografie will daher die Frage klären, welche Auswirkungen Pfeffersprays grundsätzlich haben. Das Ziel ist es zu klären, ob Pfefferspray bei den einsatztaktischen Methoden der Polizei effektiv ist und wo die gesundheitlichen Auswirkungen liegen.
Inhalt
Inhalt:
1. Einleitung
2. Grundlagen zum Pfefferspray
2.1 Allgemeiner Umgang mit Reizstoffen
2.1.1Historie des Pfeffers und der synthetischen Reizstoffe
2.1.2 Tränengas- und Pfefferspray
2.1.3 Gesetzliche Regelungen
2.2 Polizeiliche Reizstoffsprühgeräte
2.2.1 Bedarf
2.2.2 Einführung
2.2.3 Handhabung
3. Aktueller Forschungsstand
4. Forschungsmethodisches Vorgehen
4.1 Forschungszugang
4.2 Erhebungsinstrument
4.3 Interview-Leitfaden
4.4 Datenschutz
4.5 Feldzugang
4.6 Sampling
4.6.1 Björn Masuhr
4.6.2 Joachim Neumann
4.6.3 Thomas Hoernecke
4.6.4 Alexander Hein
4.6.5 Dr. med. Andreas Lamkowski
4.6.6 Hermann Zwanzinger
4.6.7 Dr. med. Kirstin Grühn-Stauber
4.6.8 Alexander Lehné
4.7 Datenerhebung
4.8 Datendokumentation
4.9 Kritische Reflexion der angewandten Methode
5. Auswertung und Darstellung der Ergebnisse
5.1 Grundsätze der qualitativen Inhaltsanalyse
5.2 Gütekriterien der qualitativen Inhaltsanalyse
5.3 Beschreibung der Durchführung der qualitativen Inhaltsanalyse
5.4 Fragekomplexe
5.5 Auswertung der Experteninterviews
5.6 Zusammenfassung der Ergebnisse
6. Diskussion
6.1 Akute Auswirkungen
6.2 Gesundheitsfolgen
6.3 Gegenmaßnahmen
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V., (Hrsg.)
V. Sammelband Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V., Band 10

Unsere Soldaten schwören im Rahmen ihres feierlichen Gelöbnisses, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Wie aber verteidigen unsere Soldaten Recht und Freiheit in Konflikten, welche nicht mehr mit konventionellen Mitteln begonnen und geführt werden? Die Anonymität und Vernetzung der informationstechnischen Systeme werden genutzt werden, um nicht nur zu spionieren, sondern überlebenswichtige Systeme des Gegners zu zerstören, zu beschädigen oder zu infiltrieren. Eine als solche erkennbare feindliche Streitkraft muss nicht mehr in ein Land einmarschieren. Cyberangriffe sind keine Fiktion mehr, sondern tägliche Realität. Kriminelle, Terroristen, private sowie (halb-)staatliche Organisationen attackieren monatlich hundertausendfach Bundeswehr, Regierungsstellen sowie Unternehmen und versuchen unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch zu destabilisieren. Natürlich sind die Motive bei den verschiedenen Bedro-hungslagen stets unterschiedlich. Doch die Angreifer sehen in Cyberangriffen nicht nur schlicht ein lukratives Geschäft, die politische Ausrichtung und Bedrohung vieler Cyberattacken ist nicht zu unterschätzen.
Inhalt
Inhalt:
Staatssekretär Dr. Peter Tauber, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss
Grußwort
Dr. Hagen Streb
Vorwort
Teil I: Kriminologie
Dr. Stefan Süss: 30 Jahre Geiseldrama von Gladbeck: Das kriminologische Phänomen Geiselnahmen und die polizeiliche Herausforderung bei der Bewältigung länderübergreifender Geisellagen
Teil II: Polizeirecht + Polizeiwissenschaft
Prof. Patrick E. Sensburg: Neue Gefahren – neue Aufgaben für die Sicherheitswirtschaft
Teil III: Justizvollzug + Strafrecht
Thomas Engelien-Schulz: Strafverfahren im Lichte des Sicherheitsüberprüfungsrechts
Teil IV: Die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V.
Michael Schwarz
Konstruktion eines Persönlichkeitsinventars für Patienten des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB

Das deutsche Strafgesetzbuch sieht in § 64 StGB die Unterbringung von substanzabhängigen Straftätern in forensischen Entzugskliniken als Maßregel der Besserung und Sicherung vor. Die Patienten dieser Einrichtungen des Maßregelvollzugs (MRV) durchlaufen eine mehrjährige Sucht- und Kriminaltherapie mit dem Ziel der dauerhaften Abstinenz und Straffreiheit. Bei der Therapieplanung und -durchführung ist eine gute Kenntnis der Persönlichkeit und Einstellungen eines Patienten von großer Wichtigkeit für das behandelnde Klinikpersonal. Zur standardisierten Erfassung individueller Patientenmerkmale werden im Rahmen einer umfassenden medizinisch-psychologischen Aufnahmediagnostik Persönlichkeitsfragebögen (sog. Selbstbeurteilungsinventare) eingesetzt. Diese sind nach wissenschaftlich fundierten, testtheoretischen Kriterien konstruiert und ermöglichen eine ökonomische Messung von Eigenschaften und Einstellungen. Während im deutschen Sprachraum mehrere Selbstbeurteilungsinventare für die Normalpopulation, für Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten und zur Diagnostik eng umschriebener, forensisch relevanter Konstrukte (z.B. Aggressivität) existieren, liegt bislang kein Persönlichkeitsfragebogen vor, der an und für Patienten des MRV gem. § 64 StGB entwickelt wurde.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Konzeption und erste Evaluation eines derartigen Fragebogens. Das Instrument soll latente Merkmale und Einstellungen aus drei Bereichen abbilden, die bei der Therapieplanung und -durchführung im MRV gem. § 64 StGB von Bedeutung sind: (a) personeninterne Grundlagen zur Durchführung einer MRV-Therapie, (b) Stellung von Delinquenz und Sucht im Leben eines Patienten und (c) forensisch relevante Persönlichkeitsaspekte einschl. sozialer Erwünschtheitstendenz. Der erstgenannte Bereich wurde als Therapiegrundlagenbereich (TGB), der zweite Bereich als Delinquenz- und Suchtbereich (DSB), der dritte Bereich als Persönlichkeits- und Kontrollbereich (PKB) bezeichnet. Jeder Bereich umfasst drei Konstrukte (Primärdimensionen), die den jeweiligen Bereichsschwerpunkt repräsentieren.
Inhalt
Inhalt:
1. Allgemeine Einleitung
1.1 Der Maßregelvollzug gem. § 64 StGB im deutschen Rechtssystem
1.2 Persönlichkeitsdiagnostik bei Patienten des MRV gem. § 64 StGB
1.3 Testplanung und Konstruktionsstrategie
1.4 Ort der Testentwicklung
2. Vorstudie: Konstruktidentifikation durch Experteneinschätzungen
2.1 Einleitung
2.2 Methode
2.2.1 Stichprobenbeschreibung
2.2.2 Ablauf der Untersuchung
2.2.3 Statistische Auswertung
2.3 Ergebnis
2.4 Diskussion
3. Konstruktauswahl
4. Hauptstudie: Entwurf, Erprobung und Analyse eines Persönlichkeitsinventars für Patienten des MRV gem. § 64 StGB
4.1 Vorbemerkung
4.2 Einleitung: Konstruktexplikation und Itemauswahl
4.2.1 Vertrauen in die Mitarbeiter der Maßregelvollzugseinrichtung
4.2.2 Mitarbeits- und Kooperationsbereitschaft
4.2.3 Leidensdruck
4.2.4 Delinquenzhabitualisierung
4.2.5 Substanzaffirmation
4.2.6 Verantwortungs- und Schuldabwehr
4.2.7 Impulsive Destruktivität
4.2.8 Interpersoneller Machiavellismus
4.2.9 Ehrliche Beantwortung
4.3 Methode
4.3.1 Stichprobenbeschreibung
4.3.2 Beschreibung des Fragebogenentwurfs
4.3.3 Ablauf der Untersuchung
4.3.4 Ethische Aspekte
4.3.5 Statistische Methoden
4.4 Ergebnisse und iterative Itemauswahl
4.4.1 Vorbereitung der Daten
4.4.2 Vertrauen in die Mitarbeiter der Maßregelvollzugseinrichtung
4.4.3 Mitarbeits- und Kooperationsbereitschaft
4.4.4 Leidensdruck
4.4.5 Delinquenzhabitualisierung
4.4.6 Exemplarische Validierung der Primärskala DH
4.4.7 Substanzaffirmation
4.4.8 Verantwortungs- und Schuldabwehr
4.4.9 Impulsive Destruktivität
4.4.10 Interpersoneller Machiavellismus
4.4.11 Ehrliche Beantwortung
4.4.12 Skalen-Interkorrelationen
4.5 Diskussion
Literaturverzeichnis
Anhang

Jedem Staat und jeder Gesellschaft tut es gut, immer wieder neu zu reflektieren, ob die bestehenden Gesetze, Regelwerke und Verfahren den aktuellen Anforderungen noch genügen. Angesichts von Globalisierung, grenzüberschreitender Migration und Digitalisierung, um nur einige Themenfelder zu nennen, ist es heute so wichtig wie nie zuvor, einerseits schnell und flexibel, andererseits aber eben immer auch überlegt und sachgerecht auf Veränderungen zu reagieren. Die diesjährigen Beiträge für den nunmehr IV. Sammelband der Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. geben Orientierung. Sie sind von großer Aktualität und Tragweite. Und sie beschäftigen sich mit einer Schlüsselfrage unserer Zeit: Wie schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Vor diesem Hintergrund sehe ich alle Ebenen unseres föderalen Staates in der Pflicht, kontinuierlich mit der Wissenschaft zusammenzuarbeiten, ihre Forschungsergebnisse aufzugreifen und in die tägliche Arbeit einfließen zu lassen.
Als Staatssekretärin gilt mein besonderes Augenmerk der Integration der über 4,6 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen. Darunter sind viele, die schon hier geboren sind, die deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden, aber auch viele, die in den vergangen Jahren als Flüchtlinge zu uns kamen. Das Ziel der neuen Landesregierung ist es, all jenen, die eine Bleibeperspektive haben, faire Chancen auf Teilhabe und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Für diese Menschen muss unser Land Heimat werden! Wer sich redlich bemüht, wer die vielfältigen Angebote zur Integration annimmt, der hat unsere Unterstützung.
Ganz besonders wichtig ist der Landesregierung die Wertevermittlung. Vielfalt macht unsere Gesellschaft stark und lebendig. Anders zu sein, heißt nicht schlechter oder gar gefährlich zu sein. Anders zu sein, seine Freiheit zu leben, das macht unsere Gesellschaft aus. Aber diese Vielfalt findet eben auch ihre Grenzen in unserer Rechts- und Werteordnung. Wer gegen Recht und Gesetz verstößt, der hat die Konsequenzen zu tragen, ganz gleich, ob er eine Einwanderungsgeschichte hat oder nicht. Das heißt auch: Wer keine Bleibeperspektive hat, der muss Deutschland auch wieder verlassen.
Inhalt
Inhalt:

Timo Blankenhorn: Der Autor hat den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst/Police Service (B.A.) absolviert und hat Berufserfahrung im gehobenen Landespolizeivollzugsdienst.
Inhalt
Inhalt
1. Einleitung – Erkenntnisinteresse
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Der Islam
2.2 Islamisches Recht
2.3 Ehre.
2.4 Rechtsverständnis
3. Der Friedensrichter
3.1 Wer ist der Friedensrichter?
3.2 Ziele des Friedensrichters
3.3 In welchen Fällen kommt es zu einer Streitschlichtung?
3.4 Die Tätigkeit eines Friedensrichters
3.4.1 Wo findet die Schlichtung statt?
3.4.2 Intervention des Friedensrichters
3.4.3 Die Schlichtung und Versöhnung
3.4.4 Maßnahmen gegenüber der Polizei und Justiz
3.5 Finanzielles einer Schlichtung
3.6 Ursprünge der Schlichtung und des Friedensrichters
3.7 Das Phänomen des Friedensrichters in Deutschland
4. Zusammenfassung und Problemfelder
5. Paralleljustiz
5.1 Entsteht durch den Friedensrichter eine Paralleljustiz?
8. Rechtliche Bewertung
8.1 Recht auf Friedensschlichtung
8.2 Straftaten im Zusammenhang mit Friedensrichtern
9. Die deutsche Behörden und der Friedensrichter
9.1 Die deutsche Justiz wendet bereits islamisches Recht an
9.2 Die Anwendung der Scharia in anderen Ländern
9.3 Zusammenarbeit zwischen Friedensrichter und dem deutschen Staat?
9.3.1 Bisherige Vorgehensweise
9.3.2 Anwendung der Schlichtung als Täter-Opfer-Ausgleich?
9.4 Bisherige Maßnahmen gegen das Problem der Paralleljustiz
9.5 Was kann die Polizei / Justiz im Einzelfall tun?
9.5.1 Justiz und Polizei sind zu träge
9.5.2 Vernehmungen
9.5.3 Sachbeweise schaffen
9.5.4 Zeugenschutz
9.5.5 Ermittlungen gegen Friedensrichter
10. Fazit

Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender des Innenausschusses (2009-2015)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nunmehr liegt bereits der 3. Sammelband der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. vor. Die Themen dieses Bandes sind gleichermaßen aktuell wie bedeutend und zeigen, wie komplex und pluralistisch die derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen sind. Staatliche Stellen kommen angesichts der zahlreichen Anforderungen, die alltäglich an sie gestellt werden, an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Im Zug der Asyl- und Flüchtlingskrise müssen zahlreiche Erstund Folgeanträge möglichst schnell bearbeitet werden, ohne jedoch das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Hinsichtlich der Dublin-Abkommen müssen wir wieder zu einer strikten Anwendung des geltenden Rechts kommen. Im Lichte teilweise deutlich gestiegener Kriminalitätsraten und dem zunehmenden Engagement von kriminellen Banden steht unsere Polizei vor enormen Herausforderungen. Wir können der Polizei nicht ständig neue Aufgaben übertragen, neue Verantwortung geben, ohne sie dabei personell und technisch angemessen auszustatten. Erfolgreiche Sicherheitspolitik heißt angemessene Personalausstattung, adäquate Technik und das richtige rechtliche Instrumentarium, um die vielfältigen Aufgaben auch erfüllen zu können.
Nach wie vor steht die Bundesrepublik im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Die einst abstrakte Gefahr ist angesichts der Anschläge in Paris und Brüssel, aber auch Ansbach und Würzburg konkret geworden. Wir haben viele Anstrengungen unternommen, um unser Land sicherer zu machen. Hundertprozentige Sicherheit kann es dennoch trotz aller Anstrengungen nicht geben.
Die anfängliche Euphorie beim Zuzug von zahllosen Flüchtlingen ist im Laufe der Zeit der Erkenntnis gewichen, dass neben vielen wirklich Schutzbedürftigen leider auch viele Personen mit sehr zweifelhaften Motiven in unser Land gekommen sind. Nie waren die EU-Außengrenzen durchlässiger als heute. Bei mehr als der Hälfte der eingereisten Personen besteht gänzliche Unkenntnis über Identität und Nationalität. Ein zentrales Versprechen bei der Abschaffung der EU-Binnengrenzkontrollen war jedoch das Versprechen sicherer EU-Außengrenzen und zur Einhaltung dieses Versprechens sind weitere Maßnahmen dringend notwendig.
All dies zeigt, der 3. Sammelband der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. kommt genau zur richtigen Zeit und thematisiert die vielschichtigen Herausforderungen, die uns bevorstehen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Inhalt
Inhalt
Wolfgang Bosbach, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss: Grußwort
Dr. Hagen Streb: Vorwort
Teil I: Kriminologie
Alicia Anger: Eine Abhandlung über den Zusammenhang von Flüchtlingen und Kriminalität
Ingrid Hermannsdörfer/Dr. Stefan Süss: städtebauliche Kriminalprävention
Teil II: Polizeirecht + Polizeiwissenschaft
Alexandra Collong: Normative Probleme der der Gefährderprogramme – Chronische bzw. Intensivstraftäter
Martin Zink: Verdeckte Ermittler – Fehler im Strafverfahren
Teil III: Justizvollzug + Strafrecht
Dr. Konstantina Papathanasiou: Neolombrosianismus ante portas?
Teil V: Die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V.