Torsten Huschbeck
Risikobewertung zum Pfefferspray Erkenntnisse und Erfahrungen zum Pfefferspray unter dem Aspekt seiner verhältnismäßigen Handhabung als Einsatzmittel der Polizei IV. Masterarbeit (2019)
Wie sensibel die Verwendung von Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei in Deutschland sein kann, zeigt sich u.a. an mindestens vier Todesfällen nach Einsätzen mit Pfefferspray in dem Zeitraum von 2009 bis 2010, die zu einer Kleinen Anfrage führten und der zufolge Wissenschaftler wiederkehrend vor den tödlichen Nebenwirkungen warnen. So sprechen die Autoren der Kleinen Anfrage davon, dass bei den Protesten gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 eine Vielzahl von Demonstranten verletzt worden seien und dass es sich überwiegend um friedliche Demonstranten gehandelt habe. Immer wieder warnten Wissenschaftler vor den Nebenwirkungen. Wissenschaftlich könne eine Versicherung, dass der im Pfefferspray enthaltene Chili-Wirkstoff ungefährlich sei, kaum untermauert werden. Anderslautend ist der Beantwortung durch die Bundesregierung jedoch zu entnehmen, dass ihr weder ein Todesfall noch schwere Verletzung bekannt seien, die kausal auf den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray zurückzuführen sind. Allerdings wird in der Antwort der Bundesregierung über ihre Erkenntnisse zu dem Einsatz von Reizstoffen durch die Polizeien von Bund und Ländern ebenfalls angegeben, dass keine gesonderte Statistik über die Anzahl von Verletzten sowie Todesopfern durch den Einsatz von Pfefferspray geführt würde. Außerdem bekundet die Bundesregierung, dass die Polizei das Pfefferspray nur unter der strengen Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwende und dessen Einsatz vorher androhe. Letztlich bestehe zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Anordnungen der Polizei zu folgen und den Wirkbereich des Sprays zu verlassen. Allerdings dürfen auch diese Bekundungen über die Anwendung und die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray seitens der Polizei durchaus angezweifelt werden: So zeigt ein konkreter Fall während des G20-Gipfels in Hamburg, dass der Einsatz von Pfefferspray nicht immer „die Abwehr eines Angriffs auf einen selbst oder das Schützen eines anderen“ bzw. das rechtlich bedenkliche Auseinandertreiben von Menschenansammlungen zum Ziel hat. Die hier vorliegende Monografie will daher die Frage klären, welche Auswirkungen Pfeffersprays grundsätzlich haben. Das Ziel ist es zu klären, ob Pfefferspray bei den einsatztaktischen Methoden der Polizei effektiv ist und wo die gesundheitlichen Auswirkungen liegen.
Inhalt
Inhalt:
1. Einleitung
2. Grundlagen zum Pfefferspray
2.1 Allgemeiner Umgang mit Reizstoffen
2.1.1Historie des Pfeffers und der synthetischen Reizstoffe
2.1.2 Tränengas- und Pfefferspray
2.1.3 Gesetzliche Regelungen
2.2 Polizeiliche Reizstoffsprühgeräte
2.2.1 Bedarf
2.2.2 Einführung
2.2.3 Handhabung
3. Aktueller Forschungsstand
4. Forschungsmethodisches Vorgehen
4.1 Forschungszugang
4.2 Erhebungsinstrument
4.3 Interview-Leitfaden
4.4 Datenschutz
4.5 Feldzugang
4.6 Sampling
4.6.1 Björn Masuhr
4.6.2 Joachim Neumann
4.6.3 Thomas Hoernecke
4.6.4 Alexander Hein
4.6.5 Dr. med. Andreas Lamkowski
4.6.6 Hermann Zwanzinger
4.6.7 Dr. med. Kirstin Grühn-Stauber
4.6.8 Alexander Lehné
4.7 Datenerhebung
4.8 Datendokumentation
4.9 Kritische Reflexion der angewandten Methode
5. Auswertung und Darstellung der Ergebnisse
5.1 Grundsätze der qualitativen Inhaltsanalyse
5.2 Gütekriterien der qualitativen Inhaltsanalyse
5.3 Beschreibung der Durchführung der qualitativen Inhaltsanalyse
5.4 Fragekomplexe
5.5 Auswertung der Experteninterviews
5.6 Zusammenfassung der Ergebnisse
6. Diskussion
6.1 Akute Auswirkungen
6.2 Gesundheitsfolgen
6.3 Gegenmaßnahmen
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V., (Hrsg.)
V. Sammelband Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V., Band 10
Unsere Soldaten schwören im Rahmen ihres feierlichen Gelöbnisses, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Wie aber verteidigen unsere Soldaten Recht und Freiheit in Konflikten, welche nicht mehr mit konventionellen Mitteln begonnen und geführt werden? Die Anonymität und Vernetzung der informationstechnischen Systeme werden genutzt werden, um nicht nur zu spionieren, sondern überlebenswichtige Systeme des Gegners zu zerstören, zu beschädigen oder zu infiltrieren. Eine als solche erkennbare feindliche Streitkraft muss nicht mehr in ein Land einmarschieren. Cyberangriffe sind keine Fiktion mehr, sondern tägliche Realität. Kriminelle, Terroristen, private sowie (halb-)staatliche Organisationen attackieren monatlich hundertausendfach Bundeswehr, Regierungsstellen sowie Unternehmen und versuchen unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch zu destabilisieren. Natürlich sind die Motive bei den verschiedenen Bedro-hungslagen stets unterschiedlich. Doch die Angreifer sehen in Cyberangriffen nicht nur schlicht ein lukratives Geschäft, die politische Ausrichtung und Bedrohung vieler Cyberattacken ist nicht zu unterschätzen.
Inhalt
Inhalt:
Staatssekretär Dr. Peter Tauber, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss
Grußwort
Dr. Hagen Streb
Vorwort
Teil I: Kriminologie
Dr. Stefan Süss: 30 Jahre Geiseldrama von Gladbeck: Das kriminologische Phänomen Geiselnahmen und die polizeiliche Herausforderung bei der Bewältigung länderübergreifender Geisellagen
Teil II: Polizeirecht + Polizeiwissenschaft
Prof. Patrick E. Sensburg: Neue Gefahren – neue Aufgaben für die Sicherheitswirtschaft
Teil III: Justizvollzug + Strafrecht
Thomas Engelien-Schulz: Strafverfahren im Lichte des Sicherheitsüberprüfungsrechts
Teil IV: Die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V.
Michael Schwarz
Konstruktion eines Persönlichkeitsinventars für Patienten des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB
Das deutsche Strafgesetzbuch sieht in § 64 StGB die Unterbringung von substanzabhängigen Straftätern in forensischen Entzugskliniken als Maßregel der Besserung und Sicherung vor. Die Patienten dieser Einrichtungen des Maßregelvollzugs (MRV) durchlaufen eine mehrjährige Sucht- und Kriminaltherapie mit dem Ziel der dauerhaften Abstinenz und Straffreiheit. Bei der Therapieplanung und -durchführung ist eine gute Kenntnis der Persönlichkeit und Einstellungen eines Patienten von großer Wichtigkeit für das behandelnde Klinikpersonal. Zur standardisierten Erfassung individueller Patientenmerkmale werden im Rahmen einer umfassenden medizinisch-psychologischen Aufnahmediagnostik Persönlichkeitsfragebögen (sog. Selbstbeurteilungsinventare) eingesetzt. Diese sind nach wissenschaftlich fundierten, testtheoretischen Kriterien konstruiert und ermöglichen eine ökonomische Messung von Eigenschaften und Einstellungen. Während im deutschen Sprachraum mehrere Selbstbeurteilungsinventare für die Normalpopulation, für Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten und zur Diagnostik eng umschriebener, forensisch relevanter Konstrukte (z.B. Aggressivität) existieren, liegt bislang kein Persönlichkeitsfragebogen vor, der an und für Patienten des MRV gem. § 64 StGB entwickelt wurde.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Konzeption und erste Evaluation eines derartigen Fragebogens. Das Instrument soll latente Merkmale und Einstellungen aus drei Bereichen abbilden, die bei der Therapieplanung und -durchführung im MRV gem. § 64 StGB von Bedeutung sind: (a) personeninterne Grundlagen zur Durchführung einer MRV-Therapie, (b) Stellung von Delinquenz und Sucht im Leben eines Patienten und (c) forensisch relevante Persönlichkeitsaspekte einschl. sozialer Erwünschtheitstendenz. Der erstgenannte Bereich wurde als Therapiegrundlagenbereich (TGB), der zweite Bereich als Delinquenz- und Suchtbereich (DSB), der dritte Bereich als Persönlichkeits- und Kontrollbereich (PKB) bezeichnet. Jeder Bereich umfasst drei Konstrukte (Primärdimensionen), die den jeweiligen Bereichsschwerpunkt repräsentieren.
Inhalt
Inhalt:
1. Allgemeine Einleitung
1.1 Der Maßregelvollzug gem. § 64 StGB im deutschen Rechtssystem
1.2 Persönlichkeitsdiagnostik bei Patienten des MRV gem. § 64 StGB
1.3 Testplanung und Konstruktionsstrategie
1.4 Ort der Testentwicklung
2. Vorstudie: Konstruktidentifikation durch Experteneinschätzungen
2.1 Einleitung
2.2 Methode
2.2.1 Stichprobenbeschreibung
2.2.2 Ablauf der Untersuchung
2.2.3 Statistische Auswertung
2.3 Ergebnis
2.4 Diskussion
3. Konstruktauswahl
4. Hauptstudie: Entwurf, Erprobung und Analyse eines Persönlichkeitsinventars für Patienten des MRV gem. § 64 StGB
4.1 Vorbemerkung
4.2 Einleitung: Konstruktexplikation und Itemauswahl
4.2.1 Vertrauen in die Mitarbeiter der Maßregelvollzugseinrichtung
4.2.2 Mitarbeits- und Kooperationsbereitschaft
4.2.3 Leidensdruck
4.2.4 Delinquenzhabitualisierung
4.2.5 Substanzaffirmation
4.2.6 Verantwortungs- und Schuldabwehr
4.2.7 Impulsive Destruktivität
4.2.8 Interpersoneller Machiavellismus
4.2.9 Ehrliche Beantwortung
4.3 Methode
4.3.1 Stichprobenbeschreibung
4.3.2 Beschreibung des Fragebogenentwurfs
4.3.3 Ablauf der Untersuchung
4.3.4 Ethische Aspekte
4.3.5 Statistische Methoden
4.4 Ergebnisse und iterative Itemauswahl
4.4.1 Vorbereitung der Daten
4.4.2 Vertrauen in die Mitarbeiter der Maßregelvollzugseinrichtung
4.4.3 Mitarbeits- und Kooperationsbereitschaft
4.4.4 Leidensdruck
4.4.5 Delinquenzhabitualisierung
4.4.6 Exemplarische Validierung der Primärskala DH
4.4.7 Substanzaffirmation
4.4.8 Verantwortungs- und Schuldabwehr
4.4.9 Impulsive Destruktivität
4.4.10 Interpersoneller Machiavellismus
4.4.11 Ehrliche Beantwortung
4.4.12 Skalen-Interkorrelationen
4.5 Diskussion
Literaturverzeichnis
Anhang
Jedem Staat und jeder Gesellschaft tut es gut, immer wieder neu zu reflektieren, ob die bestehenden Gesetze, Regelwerke und Verfahren den aktuellen Anforderungen noch genügen. Angesichts von Globalisierung, grenzüberschreitender Migration und Digitalisierung, um nur einige Themenfelder zu nennen, ist es heute so wichtig wie nie zuvor, einerseits schnell und flexibel, andererseits aber eben immer auch überlegt und sachgerecht auf Veränderungen zu reagieren. Die diesjährigen Beiträge für den nunmehr IV. Sammelband der Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. geben Orientierung. Sie sind von großer Aktualität und Tragweite. Und sie beschäftigen sich mit einer Schlüsselfrage unserer Zeit: Wie schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Vor diesem Hintergrund sehe ich alle Ebenen unseres föderalen Staates in der Pflicht, kontinuierlich mit der Wissenschaft zusammenzuarbeiten, ihre Forschungsergebnisse aufzugreifen und in die tägliche Arbeit einfließen zu lassen.
Als Staatssekretärin gilt mein besonderes Augenmerk der Integration der über 4,6 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen. Darunter sind viele, die schon hier geboren sind, die deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden, aber auch viele, die in den vergangen Jahren als Flüchtlinge zu uns kamen. Das Ziel der neuen Landesregierung ist es, all jenen, die eine Bleibeperspektive haben, faire Chancen auf Teilhabe und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Für diese Menschen muss unser Land Heimat werden! Wer sich redlich bemüht, wer die vielfältigen Angebote zur Integration annimmt, der hat unsere Unterstützung.
Ganz besonders wichtig ist der Landesregierung die Wertevermittlung. Vielfalt macht unsere Gesellschaft stark und lebendig. Anders zu sein, heißt nicht schlechter oder gar gefährlich zu sein. Anders zu sein, seine Freiheit zu leben, das macht unsere Gesellschaft aus. Aber diese Vielfalt findet eben auch ihre Grenzen in unserer Rechts- und Werteordnung. Wer gegen Recht und Gesetz verstößt, der hat die Konsequenzen zu tragen, ganz gleich, ob er eine Einwanderungsgeschichte hat oder nicht. Das heißt auch: Wer keine Bleibeperspektive hat, der muss Deutschland auch wieder verlassen.
Inhalt
Inhalt:
Timo Blankenhorn: Der Autor hat den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst/Police Service (B.A.) absolviert und hat Berufserfahrung im gehobenen Landespolizeivollzugsdienst.
Inhalt
Inhalt
1. Einleitung – Erkenntnisinteresse
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Der Islam
2.2 Islamisches Recht
2.3 Ehre.
2.4 Rechtsverständnis
3. Der Friedensrichter
3.1 Wer ist der Friedensrichter?
3.2 Ziele des Friedensrichters
3.3 In welchen Fällen kommt es zu einer Streitschlichtung?
3.4 Die Tätigkeit eines Friedensrichters
3.4.1 Wo findet die Schlichtung statt?
3.4.2 Intervention des Friedensrichters
3.4.3 Die Schlichtung und Versöhnung
3.4.4 Maßnahmen gegenüber der Polizei und Justiz
3.5 Finanzielles einer Schlichtung
3.6 Ursprünge der Schlichtung und des Friedensrichters
3.7 Das Phänomen des Friedensrichters in Deutschland
4. Zusammenfassung und Problemfelder
5. Paralleljustiz
5.1 Entsteht durch den Friedensrichter eine Paralleljustiz?
8. Rechtliche Bewertung
8.1 Recht auf Friedensschlichtung
8.2 Straftaten im Zusammenhang mit Friedensrichtern
9. Die deutsche Behörden und der Friedensrichter
9.1 Die deutsche Justiz wendet bereits islamisches Recht an
9.2 Die Anwendung der Scharia in anderen Ländern
9.3 Zusammenarbeit zwischen Friedensrichter und dem deutschen Staat?
9.3.1 Bisherige Vorgehensweise
9.3.2 Anwendung der Schlichtung als Täter-Opfer-Ausgleich?
9.4 Bisherige Maßnahmen gegen das Problem der Paralleljustiz
9.5 Was kann die Polizei / Justiz im Einzelfall tun?
9.5.1 Justiz und Polizei sind zu träge
9.5.2 Vernehmungen
9.5.3 Sachbeweise schaffen
9.5.4 Zeugenschutz
9.5.5 Ermittlungen gegen Friedensrichter
10. Fazit
Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender des Innenausschusses (2009-2015)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nunmehr liegt bereits der 3. Sammelband der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. vor. Die Themen dieses Bandes sind gleichermaßen aktuell wie bedeutend und zeigen, wie komplex und pluralistisch die derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen sind. Staatliche Stellen kommen angesichts der zahlreichen Anforderungen, die alltäglich an sie gestellt werden, an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Im Zug der Asyl- und Flüchtlingskrise müssen zahlreiche Erstund Folgeanträge möglichst schnell bearbeitet werden, ohne jedoch das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Hinsichtlich der Dublin-Abkommen müssen wir wieder zu einer strikten Anwendung des geltenden Rechts kommen. Im Lichte teilweise deutlich gestiegener Kriminalitätsraten und dem zunehmenden Engagement von kriminellen Banden steht unsere Polizei vor enormen Herausforderungen. Wir können der Polizei nicht ständig neue Aufgaben übertragen, neue Verantwortung geben, ohne sie dabei personell und technisch angemessen auszustatten. Erfolgreiche Sicherheitspolitik heißt angemessene Personalausstattung, adäquate Technik und das richtige rechtliche Instrumentarium, um die vielfältigen Aufgaben auch erfüllen zu können.
Nach wie vor steht die Bundesrepublik im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Die einst abstrakte Gefahr ist angesichts der Anschläge in Paris und Brüssel, aber auch Ansbach und Würzburg konkret geworden. Wir haben viele Anstrengungen unternommen, um unser Land sicherer zu machen. Hundertprozentige Sicherheit kann es dennoch trotz aller Anstrengungen nicht geben.
Die anfängliche Euphorie beim Zuzug von zahllosen Flüchtlingen ist im Laufe der Zeit der Erkenntnis gewichen, dass neben vielen wirklich Schutzbedürftigen leider auch viele Personen mit sehr zweifelhaften Motiven in unser Land gekommen sind. Nie waren die EU-Außengrenzen durchlässiger als heute. Bei mehr als der Hälfte der eingereisten Personen besteht gänzliche Unkenntnis über Identität und Nationalität. Ein zentrales Versprechen bei der Abschaffung der EU-Binnengrenzkontrollen war jedoch das Versprechen sicherer EU-Außengrenzen und zur Einhaltung dieses Versprechens sind weitere Maßnahmen dringend notwendig.
All dies zeigt, der 3. Sammelband der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. kommt genau zur richtigen Zeit und thematisiert die vielschichtigen Herausforderungen, die uns bevorstehen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Inhalt
Inhalt
Wolfgang Bosbach, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss: Grußwort
Dr. Hagen Streb: Vorwort
Teil I: Kriminologie
Alicia Anger: Eine Abhandlung über den Zusammenhang von Flüchtlingen und Kriminalität
Ingrid Hermannsdörfer/Dr. Stefan Süss: städtebauliche Kriminalprävention
Teil II: Polizeirecht + Polizeiwissenschaft
Alexandra Collong: Normative Probleme der der Gefährderprogramme – Chronische bzw. Intensivstraftäter
Martin Zink: Verdeckte Ermittler – Fehler im Strafverfahren
Teil III: Justizvollzug + Strafrecht
Dr. Konstantina Papathanasiou: Neolombrosianismus ante portas?
Teil V: Die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V.
Martin Zink
Externe Kontrolle der Polizei Welche positiven und negativen Effekte ergeben sich aus der externen Kontrolle der Polizei?
Die Selbstkontrolle der Polizei ist die effektivste Kontrolle überhaupt. Was aber, wenn diese Kontrolle versagt und Polizeibeamte Gewalt anwenden, auch wenn sie es nicht gedurft hätten? Die Arbeit der Polizei ist der Sache nach häufig mit dem Einsatz von Gewalt verbunden. Der Rahmen des Gewalteinsatzes ist dabei eng gesteckt. Gerade Fehler bei der Gewaltanwendung können zur Erschütterung des notwendigen Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei als Institution sowie in den Rechtsstaat führen. Dieses Vertrauen aber ist Teil der Legitimation der Polizei und ihrer Arbeit. In diesem Sinne werden Fehler in der Gewaltanwendung zu bedeutsamen Fehlern und die Vermeidung muss priorisiert werden. Das Handeln der Polizei muss gegenüber der Gesellschaft legitimiert sein. In diese Legitimation muss die Gesellschaft vertrauen können, weshalb dieses Vertrauen als Bezugspunkt für die polizeiliche Arbeit gesehen werden muss. Allerdings kann unrechtmäßige Gewalt, wie oben beschrieben, dieses Vertrauen zerstören. Unrechtmäßige Gewaltanwendungen wie in Hamburg oder Hannover werden immer wieder bekannt, wobei zu vermuten ist, dass die Selbstkontrolle der Polizei und des einzelnen Polizeibeamten versagte.
Werden Fälle bekannt, bei denen Polizeibeamte über mehrere Monate Verfehlungen begingen, gerade auch Straftaten, ist die Frage eröffnet, weshalb Verfehlungen nicht sofort unterbunden werden. Strukturen der Polizei sind darauf ausgelegt, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Die Frage, warum dies nicht auch ausnahmslos innerhalb der eigenen Organisation funktioniert, ist dabei wichtig. Polizeiskandale und länger anhaltende Verfehlungen zeigen also, dass die aktuellen Kontrollmechanismen der Polizei durchaus fehlerhaft wirken. Wenn diese Kontrolle versagt, müssen Alternativen geschaffen werden, um die Legitimation der Polizei aufrechtzuerhalten. Diese Arbeit fokussiert auf die Legitimation der Polizei gegenüber der Gesellschaft am Beispiel von Gewalt.
Diese Arbeit stellt dar, ob die externe Kontrolle der Polizei nutzvoll für die Aufrechterhaltung der Legitimation der Polizei gegenüber der Gesellschaft ist. Darüber hinaus werden die Merkmale eines möglichen externen Kontrollgremiums skizziert und die durch die Arbeit des Gremiums entstehenden Notwendigkeiten, gerade in Bezug auf Befugnisse und Ausstattung, konkretisiert.
Inhalt
Inhalt:
Vorwort
1. Einleitung
1.1 Ziel dieser Arbeit
1.2 Aufbau dieser Arbeit
2. Legitimation der Polizei gegenüber der Gesellschaft
2.1 Staatsrechtliche Legitimation
2.2 Polizeiliches Handeln als menschliches Handeln
2.3 Weitergehende Legitimation
2.4 Verständnis über Legitimation durch die Polizei
2.5 Zwischenfazit
3. Das Gewaltmonopol und die Ausübung
3.1 Gewaltmonopol – legitime, illegitime und unrechtmäßige Anwendung
3.2 Fehlerhafter Gebrauch des Gewaltmonopols als Risiko für die Legitimation
3.3 Zwischenfazit
4. Wissenschaft – hilfreich für die Aufrechterhaltung der Legitimation der Polizei?
4.1 Was ist Polizeiwissenschaft?.
4.2 Warum wird eine Polizeiwissenschaft benötigt?
4.3 Polizeiforschung als Teil der Professionalisierung?
4.4 Akzeptanz der Polizeiwissenschaft durch die Polizei
4.5 Externe Kontrolle der Polizei im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewaltmonopols als Thema der Polizeiwissenschaft?
4.6 Zwischenfazit
5. Fehlerkultur
5.1 überblick zur Fehlerkultur
5.2 Vorhandensein von Fehlern und die Erklärung, was Fehler sind
5.3 Fehlt eine Fehlerkultur?
5.4 Strafverfolgung als Hemmnis einer positiven Fehlerkultur
5.5 Positiver Umgang mit Fehlern
5.6 Sind Fehler auszuschließen?
5.7 Zwischenfazit
6. Notwendigkeit einer externen Kontrolle am Beispiel der Anwendung des Gewaltmonopols
6.1 Situation in Deutschland
6.2 Machtkontrolle durch die Exekutive selbst
6.3 Unübersichtliche Situationen als Grund für Machtkontrolle
6.4 Vorfälle und ihre Nichtaufklärung
7. Formen der externen Kontrolle
7.1 Parlamentarische Kontrolle und die kleine Anfrage
7.2 Internationale Kontrollarten
7.3 Mediationsstelle und Schlichtungsstelle
7.4 Polizeibeauftragte und Polizei-Ombudsmann
7.5 Die Hamburger Polizeikommission
7.5.1 Ziele der Hamburger Polizeikommission
7.5.2 Zusammensetzung und Befugnisse der Hamburger Polizeikommission
7.5.3 Erfolge der Kommission
7.5.4 (Problematische) Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit
7.6 Nachteile der externen Kontrolle
7.7 Vorteile der externen Kontrolle
8. Erkenntnisse dieser Arbeit zur Gestaltung der externen Kontrolle
8.1 Ziel der externen Kontrolle
8.2 Organisationsform
8.3 Unabhängigkeit
8.4 Befugnisse
8.5 Mitarbeiter
8.6 Kommunikation
8.7 Rahmenbedingungen
8.8 Evaluation
9. Fazit
Literaturverzeichnis
Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. (Herausgeber)
Schriftenreihe der Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. : Band 3 II. Sammelband
Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre
Die Sicherheit unserer Daten ist heute mehr denn je Gegenstand breiter Diskussionen. Wir alle bewegen uns in einer immer digitaleren Welt und hinterlassen Spuren. Wir öffnen unsere Privatsphäre und gehen eine Vielzahl von neuen Beziehungen ein – rechtlich, ökonomisch und soziologisch. Dies gilt vom Straftäter bis hin zur organisierten Kriminalität und zum Terrorismus. Insbesondere Polizei und Nachrichtendienste müssen bei ihrer Arbeit das Spannungsverhältnis von Privatheit und Freiheit gegenüber staatlicher Sicherheitsgewährung in Ausgleich bringen. In den letzten Jahren hat sich dabei eine Vielzahl von Rahmenbedingungen geändert. Wir müssen von neuen Ermittlungsmethoden bis hin zur Technik und zur fachlichen Expertise zukunftsorientiert denken und unsere Sicherheitsbehörden zeitgemäß ausstatten. Die Bedrohungen der westlichen Demokratien zeigen, dass wir funktionierende Nachrichtendienste brauchen und diese auch international zusammenarbeiten müssen. Es ist daher nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses die Schlagkraft der Dienste zu schwächen, sondern Missstände der Vergangenheit aufzuarbeiten. Durch die Auswertung des umfangreichen Aktenmaterials und die Vernehmung von Zeugen, sollen aber nicht nur Mängel behoben werden und damit Freiheit und Sicherheit zum Ausgleich gebracht werden. Wir haben die Chance, unseren Blick für den Umgang mit unseren Daten insgesamt zu schärfen. So wird der jährliche Schaden für die deutsche Wirtschaft durch Spionage auf 50 Mrd. Euro geschätzt. Ganz unabhängig davon, von wem Cyber-Angriffe ausgehen, muss sich beispielsweise die Kriminologie mit den Ursachen, Zusammenhängen und Präventionsmöglichkeiten von Straftaten, die im virtuellen Raum verübt werden, beschäftigen. Wir werden uns dazu teilweise von klassischen Täter-Opfer-Beziehungen lösen müssen. Die aufgeladene Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, wie komplex die Fragen der Kompetenzen von Sicherheitsbehörden im Netz sind. Die Handlungsfähigkeit unseres Staates wird sich daran zeigen, ob wir den neuen Herausforderungen mit verhältnismäßigen Mitteln begegnen können. Ich freue mich, dass die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V. ihren Anteil an dieser Gemeinschaftsaufgabe leistet.
Inhalt
Inhalt:
Prof. Dr. Patrick Ernst Sensburg, MdB: politisches Grußwort
Dr. Stefan Süss: Grußwort
Dr. Hagen Streb: Vorwort
Teil I: Kriminologie
Alicia Anger: Linksterrorismus am Beispiel der Roten Armee Fraktion
Lydia Benecke: Ein multidimensionales psychologisches Modell zur Unterscheidung zwischen inklinierendem und periculärem sexuellen Sadismus
Karl Kipping: Humangeografie und Kriminalität
Dr. Stefan Süss: Das kriminologische Phänomen Amok – Vorsätzliche Flugzeugabstürze als neue Fallgruppe?
Teil II: Polizeirecht + Polizeiwissenschaft
Miriam Felske: Dem demografischen Wandel zuwider – Jetzt erst recht!
Benjamin Himmler: From 'The Friendly Bobby' to 'Maggie's Boot Boy' – How the British Police lost their public acceptance and why regaining this legitimacy seems unlikely
Prof. Dr. Patrick Ernst Sensburg, MdB: Im Spannungsfeld zwischen Privatheit und Sicherheit – Sicherheitsbehörden während der NSA-Affäre
Martin Zink: Wie viel Polizeiwissenschaft will die Polizei?
Teil III: Justizvollzug + Strafrecht
Dr. Stefan Süss: Die Geschichte und Organisation der Justiz in Berlin-Moabit
Teil IV: Die Gesellschaft für Kriminologie, Polizei und Recht e.V.